Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Doris Achelwilm | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Grigorios Aggelidis | FDP | 43 - Hannover-Land I | Dafür gestimmt | |
Gökay Akbulut | DIE LINKE | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt | |
Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dagegen gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Peter Altmaier | CDU/CSU | 297 - Saarlouis | Nicht beteiligt | |
Philipp Amthor | CDU/CSU | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Luise Amtsberg | DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Andreae | DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Arndt-Brauer | SPD | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Christine Aschenberg-Dugnus | FDP | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Dagegen gestimmt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt | |
Lisa Badum | DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Nicht beteiligt | |
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Annalena Baerbock | DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Nicht beteiligt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | 248 - Bad Kissingen | Dagegen gestimmt | |
Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Dagegen gestimmt | |
Katarina Barley | SPD | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Doris Barnett | SPD | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dagegen gestimmt | |
Simone Barrientos | DIE LINKE | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Norbert Barthle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
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