

(...) Dass die sachgrundlose Befristung bei Produktionsspitzen oder Auftragsflauten von Unternehmen durchaus sinnvoll sein kann, zeigt auch die große Akzeptanz des Flexibilisierungsinstruments unter Betriebsräten und Gewerkschaften im Rahmen der tariflichen Mitbestimmung. Insofern ist die sachgrundlose Befristung, wenn sie im ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers angewandt wird, keine Umgehung des Kündigungsschutzes oder der betrieblichen Mitbestimmung, sondern eine Reaktion auf mittelfristige Nachfrage- und Marktentwicklungen. (...)

(...) Politisch kämpfen wir jedoch weiterhin für die Abschaffung sachgrundloser Befristungen. In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 fordern wir die Abschaffung dieser sowie die Einschränkung von Sachgründen für Befristungen. (...)


(...) Selbstverständlich ist es ein Skandal, dass es Leute gab, die meinten, sich am Staat durch cum-ex-Geschäfte bereichern zu müssen. Die genannten Zahlen sind in der Tat schwindelerregend hoch. (...)

(...) Da es sich bei den Cum-Ex-Netzwerken, bestehend aus Bankern, (...) Wer solche Geschäfte betrieben hat, handelte mit hoher krimineller Energie. (...)