Frage an Fritz Güntzler von Juergen V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Güntzler,
zu ihrer heutigen Rede im Bundestag (23.06.) zu den Ergebnissen des Cum-Ex Untersuchungsausschuss habe ich Fragen an Sie.
Sie führen in ihrer Rede aus, dass die Opposition den Fall skandalisiere.
Ist der Betrug bei diesen Geschäften kein Skandal?
Sie schildern in Ihrer Rede die Unredlichkeit der Akteure am Finanzmarkt gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler.
Warum wurden diese dann diese über 10 Jahre hin nicht unterbunden?
Welche Konsequenzen haben die Ergebnisse des UA für Verantwortliche im Ministerium, die trotz vieler jahrelanger Warnungen nicht handelten?
Im UA wurde bekannt, dass ein Beamter beteiligten Banken Informationen aus dem Ministerium zugespielt hat.
Welche Konsequenzen werden hier folgen?
Für die Beantwortung bedanke ich mich mit freundlichen Grüßen
J.Vanselow
Sehr geehrter Herr Vanselow,
herzlichen Dank für Ihr Interesse an meiner Tätigkeit im cum-ex-Untersuchungsausschuss.
Selbstverständlich ist es ein Skandal, dass es Leute gab, die meinten, sich am Staat durch cum-ex-Geschäfte bereichern zu müssen. Die genannten Zahlen sind in der Tat schwindelerregend hoch. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass in den Finanzämtern hervorragende Beamtinnen und Beamten ihren Dienst tun und alles daran setzen, dass die erstatten Steuern wieder zurückgezahlt werden, sodass der Schaden unter dem Strich deutlich geringer ausfallen wird, als in den Medien behauptet.
In der Tat hat es länger gedauert, bis das Steuersystem so umgestellt wurde, dass die betrügerischen Machenschaften nicht mehr durchgeführt werden konnten. Die Anhörungen im Ausschuss haben aber eindeutig gezeigt, dass das Ausmaß des Problems anfangs gar nicht richtig eingeschätzt werden konnte. Als dann aber klar wurde, wie groß das Problem ist, wurde entschieden und zügig gehandelt. Das gilt insbesondere für die zweite Änderungen durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz.
Im Rahmen des Ausschusses bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass den Beamtinnen und Beamten des Finanzministeriums und der Steuerverwaltungen kein Vorwurf gemacht werden kann. Sie haben äußerst überzeugend dargelegt, dass die betrügerischen Machenschaften schlicht und ergreifend nicht absehbar waren. Sie haben einen Einzelfall angesprochen, in dem ein Beamter des Bundesministeriums der Finanzen in zu engem Kontakt mit Finanzmarktteilnehmern gestanden haben soll. Meines Erachtens kam es nicht zu einem Austausch geheimer Informationen, sondern zu einem fachlichen Dialog über juristische Detailprobleme, in dem Argumente ausgetauscht wurden, im Wissen um die jeweiligen Interessen der anderen Seite.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler