Frage an Andreas Schwarz von Juergen V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schwarz,
zu ihrer heutigen Rede im Bundestag (23.06.) zu den Ergebnissen des Cum-Ex Untersuchungsausschuss habe ich Fragen an Sie.
Sie schildern in Ihrer Rede die Unredlichkeit der Akteure am Finanzmarkt gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler.
Warum wurden diese dann diese über 10 Jahre hin nicht unterbunden?
Welche Konsequenzen haben die Ergebnisse des UA für Verantwortliche, die nicht handelten?
Im UA wurde bekannt, dass ein Beamter beteiligten Banken Informationen aus dem Ministerium zugespielt hat.
Welche Konsequenzen werden hier folgen?
Für die Beantwortung bedanke ich mich mit freundlichen Grüßen
J.Vanselow
Sehr geehrter Herr Vanselow,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Sowohl das Gutachten von Herrn Professor Spengel als auch die
Expertenanhörung des 4. Untersuchungsausschusses haben zweifelsfrei ergeben,
dass eine angebliche Gesetzeslücke für die kriminellen Cum-Ex-Geschäfte
niemals bestanden hat.
Mit der Erfindung dieser angeblichen Gesetzeslücke ließ man sich die zuvor
einmal gezahlte Kapitalertragsteuer gleich mehrfach erstatten bzw.
anrechnen. Das ist illegal und erfüllt den Tatbestand der schweren
Steuerhinterziehung.
Da es sich bei den Cum-Ex-Netzwerken, bestehend aus Bankern,
Wissenschaftlern und Börsenhändlern, um mehr als zwei Beteiligte handelt,
sprechen wir hier sogar von schwerer bandenmäßiger Steuerhinterziehung.
Wer solche Geschäfte betrieben hat, handelte mit hoher krimineller Energie.
Das Beispiel aus meiner Bundestagsrede hat nach wie vor Bestand:
Ladendiebstahl ist auch verboten. Trotzdem wird geklaut. Dafür ist aber
nicht der Ladenbesitzer verantwortlich zu machen, sondern der Dieb.
Insofern liegt die eindeutige Verantwortung für die kriminellen
Cum-Ex-Geschäfte bei den Cum-Ex-Netzwerken. Und nirgendwo sonst. Der Staat
hat gehandelt. Eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten für die begangene
schwere Steuerhinterziehung darf es nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwarz, MdB
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