Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Matthias Zimmer
Antwort von Matthias Zimmer
CDU
• 24.02.2014

(...) wir haben seit 1995 ein Gesetz in dem es heißt, die Diäten des Abgeordneten sollen sich an der Besoldung eines Richters in einem oberen Bundesgericht orientieren, also einer Besoldungsgruppe R 6. Das entspricht in etwa auch dem Gehalt eines Landrates oder Bürgermeisters einer Gemeinde/ Landkreis um die 100 tausend Einwohner -- Wahlkreise sind in der Regel größer. (...)

Foto Udo Schiefner
Antwort von Udo Schiefner
SPD
• 01.03.2014

(...) Mit der Neuregelung der AbgeordnetenbezügAbgeordnetenbezügenen Mechanismus, vergleichbar der Rentenanpassungsformel, geschaffen. Dadurch koppeln wir die Entwicklung der Diät an die Entwicklung der Bruttolöhne - wie es auch für die Renten gilt. (...)

Portrait von Kees de Vries
Antwort von Kees de Vries
CDU
• 14.03.2014

(...) Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. (...)

Frage von Martin B. • 22.02.2014
Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 10.03.2014

(...) Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. (...)

Portrait von Gabriele Fograscher
Antwort von Gabriele Fograscher
SPD
• 13.03.2014

(...) Diese Höhe wurde jedoch in den letzten Jahren nicht erreicht. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Das entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst. (...)

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