Frage an Udo Schiefner von Günther G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schiefner.
ich hätte gerne gewusst, ob Sie der 10 %igen Diätenerhöhung zugestimmt haben.
Falls Ja, würden Sie auch einer 10 %tigen Erhöhung der Renten zustimmen können?
Mit freundlichen Grüßen
Günther Gruschwitz
Sehr geehrter Herr Gruschwitz,
Sie haben mich zur Neuregelung der Entschädigung der Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Sie fragen mich, ob ich einer Erhöhung der Rente in vergleichbarer Form zustimmen würde. Einer Rentenerhöhung kann und muss ich nicht zustimmen. Die Höhe der Rentensteigerung wird über die Rentenanpassungsformel berechnet.
Mit der Neuregelung der Abgeordnetenbezüge haben wir nun einen Mechanismus, vergleichbar der Rentenanpassungsformel, geschaffen. Dadurch koppeln wir die Entwicklung der Diät an die Entwicklung der Bruttolöhne - wie es auch für die Renten gilt. Im Bundestag haben wir uns damit abschließend mit einer Frage befasst, die seit vielen Jahren immer wieder Kontroversen auslöste.
Damit die Bundestagsdiät klar geregelt wird, sind wir im Parlament der Empfehlung der unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts gefolgt. Sie hat ein der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren vorgeschlagen. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung soll sich an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6) orientieren.
Bundestagsabgeordnete sind Mitglieder eines obersten Verfassungsorgans. Nach Auffassung der Kommission sind sie daher mit Richtern an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Eine ähnlich hohe Entschädigung erhalten aber auch Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Bundestags-Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst.
R 6 gilt zudem als gesetzlich festgelegte Orientierungsgröße bereits seit 1995. Die Abgeordnetenbezüge haben diese Höhe bisher jedoch nie erreicht. Die Bundestagsabgeordneten haben wiederholt auf höhere Diäten verzichtet - z. B. von 2003 bis 2007 und von 2009 bis 2011.
Ab Juli 2016 soll die Diät schließlich an die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten gekoppelt und jährlich entsprechend angepasst werden. Damit wird die Lohnhöhe in Zukunft nicht mehr von den Lohnempfängern selbst bestimmt. Die Abgeordnetenentschädigung ist endlich eindeutig und transparent geregelt. Das betrachte ich als großen Fortschritt.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner