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Gabriele Fograscher
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Frage von Hendrik B. •

Frage an Gabriele Fograscher von Hendrik B.

Sehr geehrte Frau Fograscher,

als Mitglied der SPD seit mehr als 40 Jahren frage ich mich wieso meine Partei bei dieser exorbitanten Erhöhung der Diaten mitmacht und darüber hinaus auch die mehr als üppigen Pensionen unangetastet läßt. Ganz zu schweigen von der Aufwandspauschale die ohne Nachweis gezahlt wird. Der normale Steuerbürger muß für fast jeden Steuerabzug ein Beleg einreichen.
Dies alles ist einem Normalbürger nicht mehr zu vermitteln. Übrigens die Rente stieg dieses Jahr um 0,2% !!!Mein Kommentar: mit dieser Vorgehensweise entfernen sich die Parlamentarier immer weiter von ihren Bürgern,schade.
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brügmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Seit 1995 ist im Abgeordnetengesetz verankert, dass Maßstab die Besoldung von Richtern an einem obersten Gerichtshof des Bundes mit R 6 (mit Zulage und Familienzuschlag, bzw. B 6) sein soll. Diese Höhe wurde jedoch in den letzten Jahren nicht erreicht. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Das entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst.
2011 hat der Deutsche Bundestag einvernehmlich beschlossen, eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts einzusetzen. Diese Kommission sollte Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten nach Art. 48 Abs. 3 GG vorlegen. Die aus neun Mitgliedern bestehende Kommission hat ihren Bericht dem Bundestagspräsidenten am 18. März 2013 übergeben (BT- Drs. 17/12500).
Diese Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes die angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung sind. Ausgehend von dieser Ausgangsgröße soll die weitere Anpassung der Abgeordnetenentschädigung künftig dem Nominallohnindex und damit der Verdienstentwicklung der abhängig Beschäftigten folgen.
Das Anpassungsverfahren ist kein Automatismus. Vielmehr muss der Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode neu und binnen drei Monaten entscheiden, ob er dieses Verfahren beibehält.

Bei der Altersversorgung wird es Kürzungen geben:
Der Höchstsatz der Altersversorgung wird von 67,5 Prozent auf 65 Prozent abgesenkt. Die bisherige Möglichkeit, vorzeitig Altersentschädigung ohne Abschläge zu beanspruchen wird gestrichen (unter Wahrung des Bestandsschutzes für bereits erworbene Ansprüche). Eine vorzeitige Altersentschädigung kann künftig – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden (Der Abschlagsbetrag beträgt wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat). Damit wird die Altersgrenze, ab der die – nunmehr abgesenkte - Altersentschädigung in Anspruch genommen werden kann von bisher 55 bzw. 57 Jahre auf frühestens mit 63 Jahre heraufgesetzt.
Die Kostenpauschale wird spürbar gekürzt, wenn Abgeordnete – entschuldigt oder unentschuldigt – an einem Sitzungstag im Plenum fehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB