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Wolfgang Hellmich
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Frage von Ilona G. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Ilona G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Hellmich,

Sie haben die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch kontaminierten/veränderten Honig abgelehnt. Als Verbraucherin bin ich wegen fehlender Informationen unter solchen Bedingungen nicht in der Lage, eine für mich befriedigende Entscheidung zu treffen. Ich bin erstaunt darüber, dass offensichtlich Informationen zurückgehalten werden. Welche Vorteile sehen Sie darin, gerade Lebensmittel - aber auch andere Güter - nicht umfassend zu kennzeichnen? Ich bedaure es sehr, da dadurch ein Generalverdacht gegenüber einem Lebensmittel - oder anderen Gütern - entstehen kann und dadurch das Nachfrageverhalten fehlgelenkt wird.

Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Ilona Giese

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Giese,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Abstimmung über eine Kennzeichnungspflicht von Honig mit Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Pflanzen und die damit einhergehende Kontroverse hat auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion für eine rege Diskussion gesorgt. Da ich selbst aus dem ländlichen Raum stamme und in einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen bin, besteht für mich zu derlei Fragen ein ganz persönlicher Bezug.

Auch ich hätte mir eine geeignetere Lösung hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht gewünscht. Allerdings stellt gerade Honig als natürliches Produkt eine besondere Herausforderung dar, wenn es um die Reglementierung seiner Herstellung geht. Zunächst wäre das Sammelverhalten der Bienen zu berücksichtigen. Zwar sorgt der Imker für das Wohlergehen das Bienenvolkes, er hat jedoch kaum Einfluss darauf, wo die Tiere den Pollen sammeln. Es ließe sich hier bereits die Frage stellen, inwieweit eine Reglementierung überhaupt durchsetzungs- bzw. kontrollfähig wäre. Prinzipiell hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. September 2011 festgestellt, dass auch Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ein Produkt darstellt, welches der Kennzeichnungspflicht unterliegt. Das Urteil wurde mittlerweile aber dahingehend präzisiert, dass Pollen natürlicher Bestandteil des Honigs seien und trägt damit auch der Tatsache Rechnung, dass ein Einbringen von gentechnisch verändertem Pollen nicht gänzlich zu vermeiden ist. Darüber hinaus sieht die Kennzeichnungspflicht eine Kenntlichmachung aller Nahrungsmittel vor, bei denen der Anteil gentechnisch veränderter Bestandteile 0,9 Prozent übersteigt. Dies trifft auf Honig in der Regel nicht zu, was seinerseits gegen eine umfassende Kennzeichnungspflicht spräche.

Trotz all dieser Erwägungen verstehe ich, dass bei Ihnen, wie auch vielen anderen, ein berechtigtes Interesse daran besteht, die Zusammensetzung von Lebensmitteln transparent zu gestalten. Das ist auch weiterhin die Position der SPD, die sie allerdings in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU nicht durchsetzen konnte.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, können Sie sich gern jederzeit wieder an mich wenden.

Mit besten Grüßen
Wolfgang Hellmich, MdB

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