Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Arnold Vaatz
Antwort von Arnold Vaatz
CDU
• 16.04.2014

(...) im Gegensatz zu Ihnen kann ich in den letzten 20 Jahren im Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland keine gravierenden Verstöße gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und die beiden VN-Zivilpakte erkennen. Ganz im Gegenteil: Infolge der friedlichen Revolution und der Wiederherstellung der deutschen Einheit 1989/90 konnte die fundamentale Verweigerung von Bürger- und Freiheitsrechten durch die SED auf dem Gebiet der DDR überwunden und der Wohlstand, die Lebensqualität und -erwartung der Menschen in Ostdeutschland kontinuierlich verbessert werden. (...)

Portrait von Martin Pätzold
Antwort von Martin Pätzold
CDU
• 27.04.2014

(...) Eine Intervention ist vor allem dann zulässig, wenn der Sicherheitsrat der UNO dieser zustimmt. Für humanitäre Interventionen ist die „Bedrohung des Weltfriedens“ notwendig. Sollte die UNO ein internationales Mandat für ein Einschreiten in den betroffenen Regionen erteilen, so sollte auch Deutschland ein militärisches Eingreifen unterstützen. (...)

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von Frank-Walter Steinmeier
SPD
• 22.04.2014

(...) Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier sorgen hier gemeinsam für mehr Transparenz. Derzeit wird die Öffentlichkeit mit ein bis zwei Jahren Verspätung über Rüstungsgeschäfte informiert. Künftig sollen Exportgenehmigungen aber innerhalb von zwei Wochen an den Bundestag gemeldet werden. (...)

Portrait von Jan van Aken
Antwort von Jan van Aken
DIE LINKE
• 30.07.2014

(...) Amnesty International führt in dem von Ihnen angesprochenen Bericht die Zentralafrikanische Republik und Südsudan als Beispiele dafür an, dass die Welt nichts aus dem schrecklichen Genozid in Ruanda gelernt habe. (...) Deshalb fordert DIE LINKE einen deutlichen Ausbau der Kapazitäten für die Krisenvorbeugung und die zivile Konfliktbearbeitung. Wenn erst einmal das Militär geschickt werden muss, ist es längst zu spät. (...)

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