Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Gabriele Groneberg | SPD | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dafür gestimmt | |
Michael Groß | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Nicht beteiligt | |
Astrid Grotelüschen | CDU/CSU | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Annette Groth | DIE LINKE | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dafür gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dafür gestimmt | |
Herlind Gundelach | CDU/CSU | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Gunkel | SPD | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dagegen gestimmt | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dafür gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 222 - München-Land | Dafür gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dagegen gestimmt | |
Anja Hajduk | DIE GRÜNEN | 21 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Ulrich Hampel | SPD | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Heike Hänsel | DIE LINKE | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.
Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.
Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.
Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.