Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde.

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Dafür gestimmt
456
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
0
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 628 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Alexandra Dinges-DierigAlexandra Dinges-DierigCDU/CSU11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dafür gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU288 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Katja DörnerKatja DörnerDIE GRÜNEN96 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Dagegen gestimmt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerDIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dagegen gestimmt
Portrait von Jutta EckenbachJutta EckenbachCDU/CSU119 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Siegmund EhrmannSiegmund EhrmannSPD114 - Krefeld II - Wesel II Nicht beteiligt
Michaela EngelmeierMichaela EngelmeierSPD99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD281 - Freiburg Nicht beteiligt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Nicht beteiligt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.

Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.

Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.

Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.