Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde.

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Dafür gestimmt
456
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
0
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 628 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AlbsteigerKatrin AlbsteigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Agnes AlpersAgnes AlpersDIE LINKE54 - Bremen I Nicht beteiligt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergDIE GRÜNEN5 - Kiel Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN281 - Freiburg Dagegen gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD262 - Nürtingen Nicht beteiligt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Annalena BaerbockAnnalena BaerbockDIE GRÜNEN61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike BahrUlrike BahrSPD252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Heinz-Joachim BarchmannHeinz-Joachim BarchmannSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleySPD204 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD171 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.

Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.

Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.

Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.