Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde.

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Dafür gestimmt
456
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
0
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 628 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias IlgenMatthias IlgenSPD2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU215 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN221 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Christina Jantz-HerrmannChristina Jantz-HerrmannSPD34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Nicht beteiligt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE142 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia JörrißenSylvia JörrißenCDU/CSU145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Xaver JungXaver JungCDU/CSU210 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Egon JüttnerEgon JüttnerCDU/CSU275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Nicht beteiligt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU134 - Minden-Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Christina KampmannChristina KampmannSPD132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KanitzSteffen KanitzCDU/CSU143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Ralf KapschackRalf KapschackSPD139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Susanna KarawanskijSusanna KarawanskijDIE LINKE151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dafür gestimmt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.

Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.

Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.

Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.