(...) Ich stimme Ihnen zu, dass Arbeitslosigkeit keine Alternative zur Erwerbstätigkeit sein darf. Der Staat darf aber mit seinen Maßnahmen auch nicht in Konkurrenz zur freien Wirtschaft im Niedriglohnsektor treten. (...)
(...) Im Zuge der Erhöhung der Bundesausgaben für Bildung und Forschung um zwölf Milliarden Euro bis zum Jahr 2013 sollen zwar auch Mittel zur Verbesserung der Situation an den Schulen - beispielsweise durch eine bessere Lehrerausbildung - bereitgestellt werden. Einen direkten Einfluss auf die Stellenpläne für die Schulen hat der Bund aber nicht. Allerdings haben die Länder zugesagt, auch ihren Teil dazu beizutragen, die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung und Forschung bis spätestens zum Jahr 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. (...)
(...) Voraussetzung ist, dass die Abwägung zwischen dem allgemeinen Wohl und dem Vertrauen des betroffenen Personenkreises auf den Fortbestand der (bisherigen) Rechtslage ergibt, dass das Allgemeinwohl den Vorrang verdient. Bei der Abwägung ist zu beachten, dass für Beitragszahlungen im Sozialversicherungsrecht der Grundsatz des Risikoausgleichs maßgebend ist. Danach kann kein Versicherter sich für die Zukunft darauf verlassen, dass die Höhe seiner Beiträge und ihre Bemessungsgrundlage gleich bleiben werde. (...)
(...) Die Diskussion um eine Unterstützung der Länderpolizeien bei der Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr steht in keinem Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Regelung in der Grundrechtecharta. Durch den Vertrag von Lissabon hat sich an den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürgern nichts zum Nachteil verändert. Unser Grundgesetz und die verschiedenen internationalen Instrumente des Grundrechtsschutzes werden „kumuliert“, so dass sich das jeweils stärkste im Einzelfall anwendbare Grundrecht durchsetzt. (...)
Sehr geehrter Herr Vincent,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19.01.2010 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de