Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Paul H. Dr. M. •

Frage an Günter Krings von Paul H. Dr. M. bezüglich Soziale Sicherung

Das ALG II speist sich nicht aus der AL-Versicherung sondern aus dem Sozialetat des Bundes. Alle Bürger sind Mitglieder des Gemeinwesens "Bund", d.h. alle Bürger bezahlen den Sozialetat.
Warum ziehen dann die von den Bürgern gewählten Funktionsträger der Gemeinwesen die ALG II - Empfänger nicht für Arbeiten heran, die dem Gemeinwesen nützen, welches die ALG II - Empfänger ja bezahlt (Wer die Musik bezahlt bestellt sie auch.)?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Mertens,

ich finde es das Naheliegenste und daher auch Wichtigste, Arbeitslose dabei zu unterstützen, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.

Mögliche Lösungsansätze für die von ihnen gestellte Frage nach den Pflichten für Empfänger des Arbeitslosengeld II, das übrigens ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird, sind bereits auf den Weg gebracht worden. Mit dem Modell der "Bürgerarbeit" z.B. ist ein Projekt gestartet, dass Arbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im gemeinnützigen Bereich anbietet, die im Gegenzug für die staatliche Transferzahlungen erbracht wird.

Ich stimme Ihnen zu, dass Arbeitslosigkeit keine Alternative zur Erwerbstätigkeit sein darf. Der Staat darf aber mit seinen Maßnahmen auch nicht in Konkurrenz zur freien Wirtschaft im Niedriglohnsektor treten. Gesetzliche Grundlagen, um von Arbeitslosengeld II-Empfängern Gegenleistungen insbesondere in Form von gegenwärtiger Arbeit zu verlangen, gibt es schon jetzt. Allerdings hapert es mancherorts noch an der konsequenten Umsetzung. Da gibt es noch einiges zu tun.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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