(...) Zu meinem Grundverständnis: Jedem Menschen soll es möglich sein, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies beinhaltet für mich auch, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen. (...)
(...) Soweit Herr Schmid oder ein anderer Abgeordnete des bayerischen Landtags (es betrifft ja Abgeordnete aller Fraktionen!) bei der Beschäftigung eines Familienangehörigen eine nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz strafbare Handlung begangen haben, dann wird dies auch strafrechtlich verfolgt werden. Nach meiner Kenntnis waren die Handlungsweisen der bayerischen Abgeordneten nach Abgeordnetengesetz nicht verboten, werden allerdings moralisch verurteilt. (...)
(...) In Ihrem ersten Beispiel gehen Sie auf den zurückgetretenen CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayrischen Landtag, Herrn Georg Schmid, ein. Seit dem Jahr 2000 ist es den bayerischen Landtagsabgeordneten verboten, enge Verwandte anzustellen. Für Altverträge, wie ihn Georg Schmidt mit seiner Ehefrau unterhielt, gilt eine Ausnahmeregelung. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass in Norwegen sehr gute Arbeit geleistet wird, um - nicht nur junge- Straftäter auf ein Leben vorzubereiten, in dem diese nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten. (...) Denn Sie haben ganz recht: Jugendliche Straftäter wegzusperren, wird in den wenigsten Fällen weiterhelfen; weder den Jugendlichen noch der Gesellschaft. (...)
(...) Mai zum Thema „Strafe und Strafzumessung“. (...) Dass jedes Jahr etwa 4000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sie die gegen sie festgesetzte Geldstrafe nicht bezahlen können, halte ich für keine optimale Lösung. (...)