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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Hartmut Frank M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Böhmer,

Herr Georg Schmid trat zurück. Seine Frau beschäftigte er offensichtlich 23 Jahre lang, unrechtsmäßig, für z.Z. 5.500 Euro pro Monat.
Bezahlt Herr Schmid diese Riesensumme zurück? Warum wird soetwas nicht strafrechtlich verfolgt?

Vor ein paar Monaten wurde ein 16 jähriger Schwarzfahrer zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
In Norwegen gibt es meine Wissens sehr gute Angebote für solche Straftäter, man bekommt dort eine tatsächliche zweite Chance. Und die Rückfallquote ist dort sehr gering.
Warum wendet man soetwas nicht auch hier an? Stichwort "Schwitzen statt sitzen".

Beispiel drei: Herr Wiesheu. Er fuhr volltrunken einen Menschen tot, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und wurde danach Minister.

Ich meine Kapitaldelikte gehören gleich behandelt, d.h. Herrn Schmids Vergehen sollte so geahntet werden wie das Vergehen des jungen Schwarzfahrers.
Meines Erachtens gehören Gewaltdelikte anders bestraft als die Delikte von Schwarzfahrern, von kleinen Dieben usw. Ich meine, bei solchen Vergehen würde es auch andere Möglichkeiten geben, um diese Täter zu bestrafen.
Ich verstehe z.B. nicht, dass manche U-Bahnschläger mit einer Bewährung davon kamen, Schwarzfahrer aber u.U. eingesperrt werden? Es gibt Mütter von Schulschwänzer, die ein Bußgeld nicht bezahlten, und ebenfalls eingesperrt wurden. Ich meine, da gäbe es andere Möglichkeiten

Bei Gewaltdelikten oder Unfalltod verursacht durch einen Betrunkenen, müsste m.E. härter durchgegriffen werden als bei einem Schwarzfahrer. Sehen Sie das auch so?

Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen drei Links mit, in denen Sie die jeweilige Beispiele sehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu#Verkehrsunfall_und_Verurteilung

http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-gehaltsaffaere-georg-schmid-gibt-auf-1.1663010

http://www.derwesten.de/panorama/16-jaehriger-schwarzfahrer-muss-fast-drei-jahre-ins-gefaengnis-id7536572.html

Mit freundlichen Grüßen
Mueller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mueller,

zuerst einmal: Mein Name ist Grosse-Brömer und nicht Grosse-Böhmer.

Soweit Herr Schmid oder ein anderer Abgeordnete des bayerischen Landtags (es betrifft ja Abgeordnete aller Fraktionen!) bei der Beschäftigung eines Familienangehörigen eine nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz strafbare Handlung begangen haben, dann wird dies auch strafrechtlich verfolgt werden. Nach meiner Kenntnis waren die Handlungsweisen der bayerischen Abgeordneten nach Abgeordnetengesetz nicht verboten, werden allerdings moralisch verurteilt. Ob Herr Schmid die Summe zurückzahlt, müssen Sie ihn bzw. sein Büro und nicht mich fragen. Ich habe darüber keine Kenntnis.

Ihren Vergleich mit dem Schwarzfahrer, der sogar in dem von Ihnen gelinkten Artikel als „notorischer Schwarzfahrer“ bezeichnet wird, verstehe ich nicht. Wenn jemand wegen „exzessiven Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht“ wird, dann handelt es sich um eine dauerhafte Leistungserschleichung und ggf. sogar um Betrug. Ohne den Fall im Detail zu kennen scheint es sich um einen Wiederholungstäter zu handeln, sonst käme keine so hohe Haftstrafe zustande.

Auch Ihre anderen Ansichten z.B. Herrn Wiesheu betreffend teile ich nicht. Er wurde ordnungsgemäß von einem Gericht für sein Vergehen verurteilt und hat seine Strafe verbüßt.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass unser Strafgesetzbuch natürlich für jedermann gilt und die einzelnen Straftaten jeweils gerichtlich bewertet und abgeurteilt werden. Es ist sinnvoll, dies einzelfall- und schuldorientiert zu tun, wie es in Deutschland üblich ist.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB

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