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Marco Buschmann
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Marco Buschmann von Hartmut Frank M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Herr Georg Schmid trat zurück. Seine Frau beschäftigte er offensichtlich 23 Jahre lang, unrechtsmäßig, für z.Z. 5.500 Euro pro Monat.
Bezahlt Herr Schmid diese Riesensumme zurück? Warum wird soetwas nicht strafrechtlich verfolgt?

Vor ein paar Monaten wurde ein 16 jähriger Schwarzfahrer zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
In Norwegen gibt es meine Wissens sehr gute Angebote für solche Straftäter, man bekommt dort eine tatsächliche zweite Chance. Und die Rückfallquote ist dort sehr gering.
Warum wendet man soetwas nicht auch hier an? Stichwort "Schwitzen statt sitzen".

Beispiel drei: Herr Wiesheu. Er fuhr volltrunken einen Menschen tot, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und wurde danach Minister.
Wie passt das zusammen?
Ich meine Kapitaldelikte gehören gleich behandelt, d.h. Herrn Schmids Vergehen sollte so geahntet werden wie das Vergehen des jungen Schwarzfahrers.
Meines Erachtens gehören Gewaltdelikte anders bestraft als die Delikte von Schwarzfahrern, von kleinen Dieben usw. Ich meine, bei solchen Vergehen würde es auch andere Möglichkeiten geben, um diese Täter zu bestrafen.
Ich verstehe z.B. nicht, dass manche U-Bahnschläger mit einer Bewährung davon kamen, Schwarzfahrer aber u.U. eingesperrt werden? Es gibt Mütter von Schulschwänzer, die ein Bußgeld nicht bezahlten, und ebenfalls eingesperrt wurden. Ich meine, da gäbe es andere Möglichkeiten

Bei Gewaltdelikten oder Unfalltod verursacht durch einen Betrunkenen, müsste m.E. härter durchgegriffen werden als bei einem Schwarzfahrer. Sehen Sie das auch so?

Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen drei Links mit, in denen Sie die jeweilige Beispiele sehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu#Verkehrsunfall_und_Verurteilung

http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-gehaltsaffaere-georg-schmid-gibt-auf-1.1663010

http://www.derwesten.de/panorama/16-jaehriger-schwarzfahrer-muss-fast-drei-jahre-ins-gefaengnis-id7536572.html

Mit freundlichen Grüßen
Mueller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Mai 2013.

In Ihrem ersten Beispiel gehen Sie auf den zurückgetretenen CSU-Fraktionsvorsitzenden im Bayrischen Landtag, Herrn Georg Schmid, ein. Seit dem Jahr 2000 ist es den bayerischen Landtagsabgeordneten verboten, enge Verwandte anzustellen. Für Altverträge, wie ihn Georg Schmidt mit seiner Ehefrau unterhielt, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen zu den vor dem Jahr 2000 vereinbarten Konditionen weiter bestehen bleiben. Insofern kann Herr Schmid für sein Verhalten nicht strafrechtlich belangt werden, da er sich gesetzeskonform verhalten hat. Dieses Beispiel zeigt aber sehr gut, dass nicht alles, was legal ist, auch legitim ist. Der öffentliche Druck hat auch bereits Wirkung gezeigt. So bringt der Bayrische Landtag gerade ein Gesetz auf den Weg, das Arbeitsverträge mit Verwandten künftig ausnahmslos untersagt.

Bei den beiden anderen von Ihnen genannten Beispielen scheint es auf dem ersten Blick nachvollziehbar, dass die beiden Strafmaße im Vergleich als ungerecht empfunden werden. Für die Festlegung des individuellen Strafmaßes sind jedoch immer der konkrete Fall, bestehende Vorstrafen und weitere Tatumstände maßgeblich. In einer Gerichtsverhandlung muss also anhand der gegebenen Tatumstände genau ermittelt werden, welche Strafe innerhalb des im Strafgesetzbuch festgelegten Strafrahmens im Endeffekt verhängt wird. Die beiden genannten Beispiele kann ich nicht näher beurteilen, da ich die genauen Umstände des Einzelfalls nicht kenne, die zur Festsetzung des jeweiligen Strafmaßes geführt haben.

Mit besten Grüßen
Marco Buschmann MdB

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