Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Peter Ramsauer
CSU
• 19.06.2013

(...) Da der BKat für die Verwirklichung des Grundtatbestands bei fahrlässiger Begehung eine Geldbuße von 10 Euro vorsieht, wurde dies im BT-Kat-OWi entsprechend übernommen. Durch den Neuerlass der BKatV wurde das verbotswidrige Parken auf Bewohnerparkplätzen demnach nicht „billiger“ sondern erstmalig einheitlich geregelt. Die Höhe der Geldbuße von 10 Euro entspricht nur dem Grundtatbestand. (...)

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