(...) Die Beamtenversorgung ist ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung vom demographischen Wandel in der Gesellschaft unmittelbar betroffen. (...) Daher sind die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in die Beamtenversorgung übertragen worden, soweit nicht grundlegende Unterschiede zwischen beiden Alterssicherungssystemen dem entgegenstehen. (...) • Das Versorgungsänderungsgesetz 2001, mit dem die Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung übertragen wurde, führt zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus von bisher höchstens 75 % auf künftig maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. (...) Zu Ihrer Frage bezüglich der Pensionsberechnung kann ich Ihnen mitteilen, dass es verfassungsrechtliche Systemunterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rente gibt. (...) Eine Bemessung der Beamtenversorgung nach den in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Grundsätzen wäre danach verfassungsrechtlich unzulässig. (...) Darüber hinaus hat der Bund weitere Vorsorge zur Zukunftssicherung der Beamtenversorgung getroffen: (...) Damit wird die Beamtenversorgung schrittweise auf eine Kapitaldeckung umgestellt. (...)
(...) Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. (...) Wir wollen die rentenrechtlichen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen, da Erwerbsunfähigkeit nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen beruht. (...)
(...) Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass unser Büro auf Anfragen über abgeordnetenwatch.de und andere Internetforen mit diesem Standardschreiben antwortet. (...)
(...) Auch eine Ausweitung des Rettungsschirms konnte und kann es nicht ohne Beteiligung des Bundestages geben. Auch dies wurde nochmals betont und muss nun von der Bundesregierung bei der Ratifizierung sichergestellt werden. (...)
(...) (.) Mehr als die Hälfte des Entgeltunterschiedes zwischen Männern und Frauen ist aber nicht durch unterschiedliche soziale und berufliche Merkmale von Frauen und Männern zu erklären. Hier ist von Entgeltdiskriminierung auszugehen, die es zu beseitigen gilt. (...)