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Frage von Jonathan O. •

Frage an Günter Gloser von Jonathan O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gloser,

Sie haben trotz "schwerwiegenden Bedenken gegenüber den Gesetzesvorschlägen" für den ESM Rettungsschirm gestimmt.

Könnten Sie mir diese Bedenken erklären und gleichzeitig darauf eingehen was letztendlich für Sie den Ausschlag gegeben hat dem Gesetzesentwurf zuzustimmen?

Denken Sie nicht dass durch den ESM ein weiterer Schritt in Richtung Haftungsgemeinschaft begangen wurde?

Da in den Medien widersprüchliche Zahlen kursieren interessiert mich mit wie viel Milliarden Euro Deutschland sich an dem Rettungsschirm beteiligt (Einlagen und Bürgschaften) und ob sich der Rettungsschirm tatsächlich ohne Legitimation der zuständigen demokratischen Gremien ausweiten ließe.

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan Otto

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Otto,

gerne erläutere ich Ihnen meine damaligen Bedenken noch einmal. Die folgende persönliche Erklärung habe ich damals zur Abstimmung abgegeben:

"Die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist ein unerlässlicher Beitrag zur Stabilisierung der EURO-Zone und der Bewältigung der Folgen der Finanzmarkt- und Hypothekenkrise, die 2008 begann. Daher befürworten wir die Einrichtung dieser Finanzinstitution.

Allerdings sehen wir einen nicht aufgelösten Zielkonflikt zwischen der Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle einerseits und der Unabhängigkeit des Gouverneursrates und des Direktoriums andererseits. Die Nichtauskunftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Deutschen Bundestag, sowie die Immunität der Leitungsgremien des ESM stellen einen großen Vertrauensvorschuss gegenüber den Mitgliedern des Gouverneursrates und des Direktoriums dar."

Nun hat in dieser Woche das Bundesverfassungsgericht genau auf diesen Punkt hingewiesen - nämlich die Immunität der Leitungsgremien, die nicht dazu führen darf, dass der Bundestag die Mitglieder nicht befragen darf. Die Bundesregierung muss nun sicherstellen, dass der Bundestag trotz dieser Immunität volle Informationsrechte behält.

Auch die ausdrückliche Haftungsbeschränkung auf die deutsche Einlage im ESM von ca. 190 Mrd. Euro begrüße ich. Die von manchen errechnete Haftung von bis zu 700 Mrd. Euro war aus meiner Sicht zwar ohnehin keine reale Möglichkeit, sondern eher ein Kampfargument in einer emotional geführten Debatte. Es ist aber gut, wenn das nochmals klargestellt wird.

Auch eine Ausweitung des Rettungsschirms konnte und kann es nicht ohne Beteiligung des Bundestages geben. Auch dies wurde nochmals betont und muss nun von der Bundesregierung bei der Ratifizierung sichergestellt werden.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser