Frage an Sigmar Gabriel von Brigitte W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gabriel,
heute habe ich gelesen, dass Sie sich für den einfacheren Zugang zur Teilerwerbsminderungsrente einsetzen wollen. Finde ich sehr gut. Würde mich nämlich betreffen. aber bevor wieder eine Entscheidung gefällt wird auf zentraler Ebene, ist es für mich sicherlich mal wieder zu spät. ich war kürzlich zu einer Reha. 5 Wochen. Bin in der ambul. Pflege und mein Rücken ist total kaputt. Andere Gesundheitsschäden habe ich ebenso. Bekomme ab sofort 50 % Behindertengrad. Freude!!! Aber die Arbeit kann und darf ich nicht mehr ausüben. Nun wollte ich zu einem stundenweisen Angebot meines jetzigen AG durch Teilerwerbsminderunsrente ausgleichen bzw. eher umgekehrt. Jedenfalls sind die Zugangsbedingungen so verworren und außerdem würde ich meine Altersrente in 4 Jahren um 150 Euro kürzen. Das wäre doch echt paradox. Vielleicht finden Sie eine Lösung für die "wahren kranken", Behinderten Arbeitnehmer.
Danke und freundliche Grüße B.W.
Sehr geehrte Frau Wischalla,
danke für Ihre Frage, und verzeihen Sie die späte Antwort.
Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Diese Personen werden durch Erwerbsminderungsrenten geschützt. Allerdings müssen die Leistungen besser ausgestattet werden.
Wir Sozialdemokratinnen und -demokraten wollen die Zurechnungszeiten in einem Schritt bis zum vollendeten 62. Lebensjahr anheben und dies aus Beitragsmitteln finanzieren. Durch die Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten werden gerade für diejenigen mit niedrigen Rentenansprüchen auch die Leistungen in der Erwerbsminderungsrente verbessert.
Wir wollen die rentenrechtlichen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen, da Erwerbsunfähigkeit nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen beruht.
Auch wenn die Kriterien für den Zugang zur Erwerbsminderungsrente sicherlich verständlicher gestaltet werden könnten, bleibt es dabei, dass für den Zugang zur Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung oder für die Anerkennung einer Schwerbehinderung gutachterliche Beurteilungen vor der Leistungsgewährung unverzichtbar sind. Die gutachterlichen Beurteilungen und darauf folgende Rechtsstreitigkeiten dürfen aber nicht zu unnötiger Verzögerung oder gar zur unberechtigten Leistungsverweigerung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel