Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Annette Schavan
Antwort von Annette Schavan
CDU
• 27.09.2012

(...) Das BAföG als ein Sozialleistungsgesetz tritt mit seinen Leistungen grundsätzlich nachrangig ein: Ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur dann, wenn die Auszubildenden beziehungsweise ihre ihnen unterhaltsverpflichteten Eltern oder Ehegatten nicht in der Lage sind, die Ausbildung aus eigener Kraft zu finanzieren. Der Gesetzgeber setzt damit voraus, dass zuerst Unterhaltsverpflichtete in Anspruch genommen werden, bevor der Staat und damit die Steuerzahler zur Ausbildungsfinanzierung beitragen. (...)

E-Mail-Adresse