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Peter Ramsauer
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Peter Ramsauer von Friedrich S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

Mir ist im Hbf Stuttgart aufgefallen, dass immer noch das Bahnsteigdach verstärkt wird.

Im März wurde eine der Stützen des Bahnsteigdaches beschädigt. Das Dach sackte ab. Gleichzeitig stand ein abfahrbereiter Zug auf dem Gleis darunter.

http://bambuser.com/v/2483785#t=568s

Mit Verstärkungsarbeiten am Dach wurde erst im Mai begonnen. Diese sind immer noch nicht abgeschlossen. Trotzdem muss (wie ich hörte) der Bahnhof ab Windstärke 8 aus Sicherheitsgründen geschlossen werden.

Es wurde immer wieder auf die Instabilität des Dachs hingewiesen:

http://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/12.04.10-Brief-an-EBA-wegen-Standsicherheit-Bahnhofsda.pdf

Im Mai wurde berichtet über ein "Gutachten samt Prüfstatik. Es weise die Standsicherheit des Dachs nach, wobei allerdings vorausgesetzt wird, dass die nach dem Unfall angebrachte provisorische Abstützung durch neue, dauerhafte Stützen ersetzt wird."

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-muss-dach-nach-unfall-neu-abstuetzen.c83ca882-29b8-4b77-8d7a-4f1e6d49af04.presentation.print.v2.html

Das bedeutet: das Dach war zwei Monate lang nicht standsicher. Und es war schon vorher seit Beginn der Abbrucharbeiten nicht sicher.

Ich möchte nun genau wissen, was im genannten "Gutachten samt Prüfstatik" steht und das Gutachten lesen.

Ich halte es für einen Skandal, dass in einem Großbahnhof ohne jede Prüfung der Statik Bauteile im laufendem Bahnbetrieb abgerissen werden (dürfen). Und ich frage mich natürlich, wer den Bauablauf des Projekts überprüft und verantwortlich ist für diese offensichtliche massive Gefährung des Bahnverkehrs und der Reisenden im Bahnhof.

Ihre Behörde (das EBA) verweist darauf, "dass die Bahn zu sicherheitsbewußten Verhalten fähig ist". Wie hat das EBA hier die Bahn kontrolliert? Mit welchen Konsequenzen? Und wie kontrollieren Sie das EBA?

Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen,

Friedrich Schuster

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bauarbeiten am Dach des Stuttgarter Hauptbahnhofs.

Hierzu möchte ich Ihnen folgende Sachstände erläutern: Nach Abbruch des Nord- und Südflügels wirken erhöhte Windbelastungen (Ergebnis der aktuellen Windgutachten) auf das Hallendach ein. Zurzeit werden bauliche Maßnahmen durchgeführt, um die erhöhte Windlasten abzutragen. Am 19.03.2012 wurde im Zuge der Abbrucharbeiten am Südflügel eine Hallendachstütze zerstört. Der Hallendachträger sackte in diesem Bereich (Längsachse J, Querachse 5) um cal 40 cm ab. Ein abfahrbereiter Zug stand zu dieser Zeit auf dem benachbarten Gleis 16.

Mit den Verstärkungsarbeiten wurde sofort unmittelbar nach dem Unfallereignis begonnen. Die sofortige Sicherung des Hallendaches (an der Stelle der zerstörten Stütze) erfolgte durch kraftschlüssige Unterstützung mit Holzstützen, die Tage später durch eine temporäre Abstützung mit PERI-Schwerlaststützen ersetzt wurde. Mit der Herstellung eines dauerhaften (Bau-)Zustandes der Stützenreihe Achse J wurde im Mai 2012 begonnen. Die nach dem Abbruch des Südflügels aufgestellte temporäre Abstützung des Hallendaches in Achse J wurde durch Stahlstützen mit Sprengwerk und Windverband ersetzt.

Sehr geehrter Herr Schuster,
Sie hinterfragen die Sperrung des Bahnhofs bei der Windstärke 8. Die Sperrung des Bahnhofes ab Windstärke 8 gehört zu den organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes für den Zeitraum, bis Untersuchungen, Planungen und Bauausführungen für maßgebende Bauzustände abgeschlossen sind.

Bei diesem „Gutachten samt Prüfstatik“ handelt es sich um den Nachweis der Standsicherheit der Stützenreihe Achse J. Die Untersuchungen des Schadenereignisses vom 19.03.2012 haben ergeben, dass die Stützenreihe Achse J kraftschlüssig mit der Längswand des Südflügels verbunden war und der Abbruch des Südflügels zu einer Stabilitätsminderung der Betonstützen geführt hat. Um die Standsicherheit dieser Stützenreihe zu gewährleisten wurde, wie bereits oben beschrieben, u.a. nach dem Abbruch des Südflügels eine temporäre Abstützung mit PERI-Schwerlaststützen aufgestellt. Die Standzeit dieser temporären Abstützung wurde auf max. 3 Monate begrenzt. Diese temporäre Abstützung wurde später gegen eine dauerhafte Abstützung ausgetauscht (siehe oben). Die Standsicherheit sowohl der temporären als auch der dauerhaften Abstützung wurde statisch nachgewiesen, von Prüfingenieuren geprüft und vom Bauvorlageberechtigten zur Ausführung freigegeben.

Für die Abbrucharbeiten des Südflügels wurde ein Abbruchkonzept aufgestellt. Die Unterlagen (Bauzeichnungen und statische Nachweise) wurden von einem Prüfingenieur geprüft und von einem Bauvorlageberechtigten zur Ausführung freigegeben. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Planung wurden ebenso geprüft und freigegeben. Bei allen Baumaßnahmen der Bahn werden Bauüberwacher eingesetzt. Diese Bauüberwacher überwachen u.a., dass die Baumaßnahme gemäß den geprüften und freigegebenen Ausführungsunterlagen erfolgt und zusätzliche Bestimmungen umgesetzt werden. Nach § 4 (3) AEG ist die Eisenbahn verpflichtet ihren Betrieb sicher zu führen. Für den sicheren Bahnbetrieb im Bahnhof ist hier die anlageverantwortliche Stelle (DB Station & Service AG, Bahnhofsmanagement Stuttgart) zuständig.

Das EBA als Aufsichtsbehörde hat in diesem Falle im Rahmen der Bauaufsicht und Eisenbahnaufsicht hoheitliche Befugnisse nach Maßgabe der Verordnungen und Gesetze ausgeübt (u.a. erfolgten Anhörungen und Anordnungen gegenüber der Bahn, es wurden Standsicherheitsnachweise abverlangt, es wurden Begehungen vor Ort und Besprechungen mit allen Betroffenen durchgeführt).

Zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Fachabteilung des BMVBS bestehen vielfältige Arbeitskontakte. Hierdurch und durch Berichte des EBA verschafft sich das BMVBS einen Überblick über die Arbeit des EBA.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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