Sehr geehrter Herr Weislinger,
(...) Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn wir überlegen wie wir die uns zur Verfügung gestellten Gelder verwenden. Doch eine inklusive Gesellschaft bedeutet auch und vor allem, dass Menschen nicht auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Kultur oder ihres Aussehens stigmatisiert werden oder dazu genötigt werden dürfen ihre Traditionen und Überzeugungen aufzugeben, um Teil der deutschen Gesellschaft werden zu können. Auch hier muss der Grundsatz gelten, dass wir viel voneinander lernen können. (...)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe meiner Antwort an Herrn Arnold vom 09. November nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Brandt
(...) Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. (...)
(...) November, die ich gerne kommentieren möchte. Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich weder der Erfinder noch ein großer Freund des Betreuungsgeldes bin. Ich habe in den Diskussionen rund um dieses Thema stets für eine Lösung geworben, die jungen Familien echte Wahlfreiheit gewährt und ihnen nicht von politischer Seite vorschreibt, was das Richtige für sie ist. (...)
(...) Unabhängig von der Art der Witwenrente beträgt sie in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod 100% der Rente des Versicherten. In vielen Fällen trägt die Hinterbliebenenversorgung dazu bei, dass Rentner mit kurzer oder fehlender Erwerbsbiografie nicht unter die Armutsschwelle fallen. (...)