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Karin Roth
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Frage von Doris D. •

Frage an Karin Roth von Doris D. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo,

ich bin keine Seniorin, das vorweg. Allerdings wohne ich in einem Ort mit sehr vielen verwitweten älteren Damen.

Stimmt es, dass die Witwenrente weniger als die Hälfte der Rente beträgt, die der Ehemann zu Lebzeiten erhalten hat, egal wie dann der Betrag ist?
Ab einem gewissen Betrag ist es sehr schwer, damit rund zu kommen, auch wenn man vom doppelten Betrag zu Zweit gut leben konnte. Die meisten der älteren Damen hier besitzen kleinere eigene Häuser, die sie bewohnen. Stimmt es, dass sie, um Hilfe vom Staat zu erhalten, diese eigenen Häuser verkaufen müssten? Ist dem Staat klar, was ein Umzug für eine 70-80jährige bedeutet? Mal abgesehen davon, was es bedeutet, alles aufzugeben, besonders auch die Dinge, die der Ehemann hinterlassen hat?

Ich beziehe mich hier auf einen konkreten Fall, ich würde sehr gerne helfen, weiß jedoch nicht wie und der Staat schaut weg...

Ich finde, das ist ein Skandal!

Herzliche Grüße
Doris Diedrich (noch relativ jung und ´nur´ als Nachbarin betroffen)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Diedrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Hinterbliebenenrente.
Die Hinterbliebenenrente an Verwitwete soll den Unterhalt, den der verstorbene Ehegatte nach seinem Tod nicht mehr erbringen kann, teilweise ersetzen. Es gibt die so genannte Witwenrente, bezogen auf Ihre Anfrage, in der Sie nach Seniorinnen fragen, meinen Sie jedoch sicherlich die große Witwenrente. Hat der Überlebende das 45. Lebensjahr erreicht oder erzieht er ein Kind oder ist er erwerbsgemindert, so bekommt er in der großen Witwenrente 55% (in Altfällen 60%). Unabhängig von der Art der Witwenrente beträgt sie in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod 100% der Rente des Versicherten. In vielen Fällen trägt die Hinterbliebenenversorgung dazu bei, dass Rentner mit kurzer oder fehlender Erwerbsbiografie nicht unter die Armutsschwelle fallen. Hat der Überlebende eigenes Einkommen, so wird 40% des pauschalierten Nettoeinkommens, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Alle Auskünfte über die Art der Hinterbliebenenrente und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern und auch in Ihrer Kommune bei der Rentenauskunft. Leider sind Ihre gemachten Angaben sehr allgemein, so dass es besser sein wird, wenn Sie mit Ihrem konkreten Fall und umfassenden Informationen darüber vor Ort eine Beratung aufsuchen.

Mit besten Grüßen

Karin Roth MdB