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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus H. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Klaus H. bezüglich Soziale Sicherung

In Ihrer Antrittsrede als Spitze neben Trittin sprachen sie sich bei Migranten für Inklusion STATT Integration aus. Währenddessen rücken Sie aber von den Integrationszumutiungen für Erwerbslose nicht ab. Zwar kritisieren Sie (oben) die Sanktionen in der Menge. Das macht aber Ihr FDP-Kollege Johannes Vogel auch. Sie fordern gar eine Ausweitung der Integrationsbemühungen, die von Betroffenen allerdings regelmäßig als Zumutungen erlebt werden. Die Übertragung des Inklusionsgedanken bei Migranten auf Erwerbslose hieße doch ein garantiertes Existenzminimum für alle – ohne die Pflicht zur Integration. Worin sehen Sie den Unterschied zwischen diesen beiden Integrationszumutungen (einmal an Migranten, dann an Erwerbslose)? Werden Sie für eine Abschaffung von Sanktionen eintreten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heck,

vielen Dank für ihr Schreiben zum Thema Inklusion.

Wir haben gerade auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen in Hannover die Forderung nach einem zweijährigen Moratorium für die Sanktionen von ALG II-EmpfängerInnen verabschiedet. Wir wollen die Zeit des Moratoriums nutzen, um die kompletten Sanktionsmechanismen zu überprüfen und deren Auswirkungen betrachten. Es steht allerdings jetzt schon außer Frage, dass es diese Form von Sanktionen, die Arbeitssuchende gängelt und stigmatisiert, so nicht mehr geben darf. Des weiteren fordern wir die Einführung einer Grünen Grundsicherung, die unter anderem die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, sowie die Erhöhung der Arbeitslosengeld II – Bezüge auf 420 Euro, vorsieht. Die Erhöhung ist dringend notwendig, um allen Menschen ein Existenzminimum und somit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Denn eine inklusive Gesellschaft bedeutet, dass sich alle Menschen mit ihren Talenten und Fähigkeiten einbringen können. Dazu gehören natürlich auch die Erfahrungen und gewonnen Kenntnisse von Arbeitssuchenden und MigrantInnen.

Nichtsdestotrotz darf nicht vergessen werden, dass alle BürgerInnen diese notwendigen Mittel durch Steuern und Abgaben mitfinanzieren müssen und vor ihnen auch gerechtfertigt werden müssen. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn wir überlegen wie wir die uns zur Verfügung gestellten Gelder verwenden. Doch eine inklusive Gesellschaft bedeutet auch und vor allem, dass Menschen nicht auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Kultur oder ihres Aussehens stigmatisiert werden oder dazu genötigt werden dürfen ihre Traditionen und Überzeugungen aufzugeben, um Teil der deutschen Gesellschaft werden zu können. Auch hier muss der Grundsatz gelten, dass wir viel voneinander lernen können.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Göring-Eckardt

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