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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer!

Auf zeit-online werden Sie folgend zitiert:

"In der Debatte um Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten hat der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), das Misstrauen vieler Bürger beklagt. (...) "Die meisten" Abgeordneten seien "doch Politiker aus Leidenschaft, weil sie etwas bewegen wollen, und nicht, weil sie darauf hoffen, für einen Vortrag auch mal ein paar Euro zu bekommen." "

www.zeit.de/news/2012-10/27/deutschland-unionsfraktion-beklagt-misstrauen-von-buergern-gegenueber-abgeordneten-27072804

Frage 1:

Was soll die verniedlichende Rede "für einen Vortrag auch mal ein paar Euro zu bekommen"?

Abgeordnetenwatch meldet Spitzennebenverdienste von Abgeordnteten in dieser Legislaturperiode von beginnend mit 155.500 Euro (MdB Michael Fuchs, CDU) bis hin zu mehr als 600 000 Euro (MdB Peer Steinbrück, SPD).

blog.abgeordnetenwatch.de/2012/10/08/spitzenverdiener-im-parlament/#aufschluesselung

Bei Herrn MdB Steinbrück belaufen sich laut aktueller Erfassung die Nebenverdienste
auf über 1,2 Mio Euro:

2009: 6 Vorträge Brutto-Honorar 90.000,00 EUR
2010: 41 Vorträge Brutto-Honorar 551.722,69 EUR
2011: 32 Vorträge Brutto-Honorar 460.100,00 EUR
2012: 10 Vorträge Brutto-Honorar 150.000,00 EUR

blog.abgeordnetenwatch.de/wp-content/uploads/2012/10/Ver%C3%B6ff_Ergebnis.pdf.pdf

In Ihrer Antwort vom 16.04.2012 behaupten Sie:

"Auch die deutschen Transparenzregeln für Abgeordnete sind wirksam gegen jede Art der Manipulation. Diese Transparenzregeln werden von uns ständig aktualisiert und verbessert."

www.abgeordnetenwatch.de/michael_grosse_broemer-575-37610--f333928.html#q333928

Laut diesen Transparenzregeln musste das Honarar des MdB Steinbrück
von 460 000 Euro in 2011 nur mit "mind. 7000 Euro" angegeben werden.

Frage 2:

Sind diese Transparenzregeln nicht genauso durchsichtig wie eine Betonmauer?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

zuerst einmal: die allerwenigsten Abgeordneten halten Vorträge gegen Honorar und sicherlich nicht in der finanziellen Dimension wie Peer Steinbrück. Daher ist meine Aussage „für ein paar Euro“ in den allermeisten Fällen zutreffend. Mir ging es in dem Interview darum aufzuzeigen, dass fast alle Parlamentarier ihr Mandat mit Leidenschaft ausüben und nicht, um mit Nebeneinkünften reich zu werden.

Ich nenne Ihnen gerne einige Fakten: Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Auch darf ich darauf hinweisen, dass die durchschnittliche Verweildauer im Bundestag zwischen acht und zehn Jahren liegt. Zudem stärkt aus meiner Sicht die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.

Auch Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Ungeachtet der aktuellen Debatte besteht seit längerem Einigkeit, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten noch mehr Transparenz herzustellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb eine deutlich erweiterte Stufenregelung von bisher drei auf künftig zehn Stufen durchgesetzt. Die höchste Stufe der Einkünfte liegt im Bereich von über 250.000 Euro, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB

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