
(...) Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die Erstellung des ersten eigenständigen Verbraucherinformationsgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Gewicht verleiht. (...)

(...) Die von Ihnen beschriebenen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen " Ungereimtheiten" haben im wesentlichen Ihre Ursache im noch immer gültigen, aber einseitig und veraltet auf das männliche " Ernährermodell" zugeschnittene Ehegattensplitting, was nun in ein Anteilsverfahren und in ein Familiensplittingverfahren verändert wurde. Das verteilungspolitische Problem bleibt. (...)

(...) Sinn und Zweck der typisierenden Pauschalregelung schließen es deshalb grundsätzlich aus, Aufwendungen für den Unterhalt und die Ausbildung von Kindern steuerlich zusätzlich zu berücksichtigen, wenn sie das existenziell Notwendige übersteigen. Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn den Eltern in einem Einzelfall besonders hohe Aufwendungen für den Unterhalt oder die Ausbildung eines Kindes entstehen. (...)
(...) Darüber hinaus teile ich Ihren Ärger: Wir nehmen Familien über Steuern Geld weg, um es auf unterschiedlichen Wege über Sonderleistungen wieder auszuzahlen. Trotz heftiger Kritik halte ich in diesem Fall das Kirchhoff-Modell (Grundfreibetrag von 8.000 Euro pro Kopf der Familie) nach wie vor für den richtigen Weg. Im neuen Grundsatzprogramm sprechen wir uns für einen Übergang zum Familiensplitting aus. (...)

(...) Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen müssten dann nämlich auch sämtliche tatsächliche Aufwendungen für alle Kinder geltend zu machen sein. Aber wie bei Erwachsenen der Grundfreibetrag stellen beim Kind die kindbezogenen Freibeträge das Existenzminimum frei. Dieses wird aber für alle Erwachsenen mit 7.664 Euro und für alle Kinder mit 5.808 Euro gleich angesetzt - eben unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen für den allgemeinen Lebensunterhalt für Erwachsene oder für Kinder sind. (...)

(...) Ihren Unmut teile ich, insofern die bestehende Regelung auf jeden Fall ein Gerechtigkeitsdefizit aufweist: Je höher das Einkommen, desto günstiger wirkt sich die Steuerersparnis aus. Bezogen auf niedrigere Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag ist dies allerdings eine Konsequenz der progressiven Besteuerung, denn sowohl bei einem Steuersatz von 20% wie auch bei 40% wird jeweils (nur) das Existenzminimum des Kindes freigestellt. (...)