Frage an Axel Schäfer von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schäfer,
wie bewerten Sie das Veto des Bundespräsidenten zum Verbraucherinformationsgesetz?
Mit freundlichem Gruß
Michael Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend das Verbraucherinformationsgesetz.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die Erstellung des ersten eigenständigen Verbraucherinformationsgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Gewicht verleiht.
Die Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion konnten in den Verhandlungen zum Verbraucherinformationsgesetz im letzten Jahr sehr gute Ergebnisse erreichen. Bundestag und Bundesrat hatten diesem Kompromiss auch bereits zugestimmt.
Nach bisheriger Rechtslage konnten bei Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelrecht die betroffenen Produkte nur dann genannt werden, wenn sie sich noch auf dem Markt befanden. Jetzt sollten die Behörden verpflichtet werden, die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittelrecht grundsätzlich zu informieren. Das wurde auf Druck der SPD mit einer Verschärfung der ursprünglich im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehenen "Kann-Regelung" in eine "Soll-Regelung" erreicht.
So war vorgesehen, dass die Behörden die Öffentlichkeit informieren beispielsweise bei Verdacht auf Gefahr für die menschliche Gesundheit, über Täuschungen, über ekelerregende Lebensmittel wie zum Beispiel Gammelfleisch etc.
Neu wäre unter anderem gewesen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich künftig auch selbst an die Behörden wenden könnten, um Informationen zu bekommen, etwa über die Beschaffenheit beziehungsweise die Behandlung von Verpackungen. Bei Rechtsverstößen hätte die Auskunft nicht unter Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verweigert werden können und wäre kostenfrei gewesen.
Der Geltungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes umfasst nicht nur Lebens- und Futtermittel sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Dazu gehört alles was mit Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln in Berührung kommt (Verpackungen, Behältnisse und ähnliches) und alles, was dazu bestimmt ist, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (zum Beispiel Körperpflege, Kleidung, Bettwäsche).
Das Verbraucherinformationsgesetz wäre ein wichtiger, erster Schritt auf dem Weg zum transparenten Markt gewesen. Weitere Schritte müssten meiner Ansicht nach jedoch folgen, denn neben Lebensmittelkontrollen und Sanktionen bei Verstößen ist die Transparenz das wichtigste Instrument im Kampf gegen Lebensmittelskandale.
Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens haben Experten und die Fachpolitiker das Verbraucherinformationsgesetz kontinuierlich auf seine Rechtsverträglichkeit geprüft. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz dennoch aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet.
Das Verbraucherinformationsgesetz wird aus diesem Grund im Laufe der 16. Wahlperiode erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Die Passagen, die nach dem Dafürhalten von Bundespräsident Horst Köhler die föderalen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland verletzen und die Länderinteressen missachten, werden deshalb im neuen Gesetzentwurf ausgespart und die Bedenken des Bundespräsidenten dahingehend berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer