(...) In den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium ist nunmehr vereinbart, dass zwar grundsätzlich an der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen festgehalten werden soll, die Regelung der Einzelheiten wie das Inkraftreten der Insolvenzfähigkeit aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. Darüber hinaus werden die Krankenkassen verpflichtet, ab 1. Januar 2010 Rückstellungen für die Versorgungszusagen der DO-Angestellten zu bilden. (...)
(...) Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere Krankenkassen, die der Aufsicht von Ländern unterstehen bisher keine oder nur sehr geringfügige Rückstellungen zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet haben. Würde die Insolvenzordnung auf diese Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 Anwendung finden, müssten sie diese Verpflichtungen in ihrer Bilanz ausweisen. (...)
Liebe Frau Wiedmann,
Sehr geehrter Herr Sander,
(...) Es ist in der Tat ein Problem, gerade für die Sozialversicherungssysteme, dass die Geburtenrate in Deutschland sehr niedrig ist. Ich bin für eine Familienpolitik, die dafür sorgt, dass es sich nicht auch noch materiell „rechnet“, die Kindersorgen anderen zu überlassen. (...)