Frage an Rolf Kramer von Dieter D. bezüglich Gesundheit
Guten Tag, Herr Kramer!
Im Zuge der vorgesehenen Gesundheitsreform soll die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen im Gesetzesvorhaben sanktioniert werden.
Ich gehöre als ehemaliger dienstordnungsmäßiger Angestellter (DO-Angestellter) einer AOK seit einigen Jahren zu den Versorgungsempfängern.
Meine Frage lautet: Wie wird durch die Politik gesetzlich garantiert, dass ich dauerhaft meine Versorgungsbezüge erhalte?
Mit freundlichen Grüssen
Dieter Droste
Sehr geehrter Herr Droste,
herzlichen Dank für Ihre Mail vom 4. Januar 2007. Das von Ihnen geschilderte Problem ist bereits in der SPD-Bundestagsfraktion thematisiert worden. In den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium ist nunmehr vereinbart, dass zwar grundsätzlich an der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen festgehalten werden soll, die Regelung der Einzelheiten wie das Inkraftreten der Insolvenzfähigkeit aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. Darüber hinaus werden die Krankenkassen verpflichtet, ab 1. Januar 2010 Rückstellungen für die Versorgungszusagen der DO-Angestellten zu bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer