(...) Und ich halte es für wichtig, dass alle 23 Amtssprachen als Verfahrenssprachen anerkannt sind und alle Urteile der Judikative der EU in alle Sprachen übersetzt werden und öffentlich zugänglich sind. Natürlich bedeuten 23 Amtssprachen und die breite Zuständigkeit der europäischen Gerichte einen immensen Arbeitsaufwand. Es ist nachvollziehbar, dass die europäischen Institutionen aufgrund dieser Aufgabenfülle für eine gewisse Schwerfälligkeit anfällig sind. (...)
(...) Eine "Volksbefragung" über die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft diesem grundgesetzlich verbrieften Recht nachkommen darf, ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht und auch bisher bei keinem Neubau einer Kirche oder Moschee erfolgt. (...)
(...) Formal betrachtet steht dem Rechtsuchenden auf europäischer Ebene ein intaktes Rechtsschutzsystem zur Verfügung. Die Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gericht 1. (...)
(...) Die Rechtschutzstandards des EuG und des EuGH sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft der Rechtsprechung der europäischen Gerichte unterworfen. (...)
(...) Um Ihre Frage somit zu beantworten: es gibt immer noch zu wenige Arbeitsplätze für junge Menschen, aber die Situation bessert sich und sie könnte noch besser werden, wenn die Betriebe weitere Anstrengungen unternähmen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. (...)