Portrait von Hakki Keskin
Hakki Keskin
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hakki Keskin zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Guido S. •

Frage an Hakki Keskin von Guido S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Prof. Keskin,

ich wende mich an Sie als Mitglied des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union und wüsste gerne ob Sie und der Ausschuss sich schon einmal mit dem Rechtsschutzstandard vor den europäischen Gerichten und insbesondere mit dem Rechtsschutz in Beamtensachen befasst haben.

Deren Praxis widerspricht meinen Rechtsstaatsempfinden völlig und ich denke es wäre lohnend, die allgemeinen Verfahrensrechte und die Gerichtspraxis im deutschen (national europäischen) Verwaltungs(Beamten)Recht einmal mit der Praxis auf europäischer Ebene zu
vergleichen:

Defizitie auf europäischer Ebene sind m.E.:

- das Fehlen einer Verpflichtungsklage;

- das Fehlen des Amtsermittlungsgrundsatzes gepaart mit: weitgehendem Verzicht auf Beweisaufnahmen; massiven Präklusionsregeln; Beschränkungen z.B. bzgl. Anzahl und Volumen der Schriftsätze; hohen Formalanforderungen an Schriftsätze und deren Vollständigkeit; dem Informationsmonopol der Institutionen; hohen Beweisanforderungen (z.B. hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit von Formverstößen)

- die Tatsache, dass die Rechtsprechung nicht in allen Gemeinschaftssprachen sondern fast ausschließlich in Französisch vorliegt und der daraus resultierenden Ungleichgewichte;

- ein Befangenheitsrisiko der Richter, die ja selbst Dienstherrenaufgaben wahrnehmen;

- die Aussichtslosigkeit einstweiligen Rechtsschutzes;

- die langen Verfahrensdauern;

- das obligatorische Vorverfahren;

- die fehlende öffentliche Kontrolle der Rechtsprechung;

- …

Ich würde mich freuen wenn Sie sich das Thema einmal ansehen könnten und kann Ihnen gerne weitere Hinweise z.B. auf besonders interessante Urteile und Beschlüsse der Gerichte geben.

Sind Sie der Meinung dass dieser Rechtsschutz den Standards des Grundgesetzes und den Vorgaben des BVerfG entspricht?

Mit freundlichem Gruß
G. Strack

Portrait von Hakki Keskin
Antwort ausstehend von Hakki Keskin
DIE LINKE