(...) Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Dies kann aber aus unserer Sicht nur auf rechtsstaatlicher Grundlage und nicht auf der Basis von rechtlich fragwürdigen Verträgen zwischen dem BKA und den Internetprovidern erfolgen. (...)
Sehr geehrte Frau Luna,
(...) Die geplante Zugriffserschwerung auf Kinderpornographie im Internet wird die Sensibilität für dieses wichtige Thema in unserer Gesellschaft weiter erhöhen. Es werden aber weitere Anstrengungen und Maßnahmen notwendig sein, um nachhaltige Erfolge gegen Kinderpornographie zu erzielen. (...)
Sehr geehrter Herr Eberle,
(...) Ihre Bedenken, dass mit Internetsperren auch zulässige Inhalte ausgeblendet werden können, wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv erörtert. Der Gesetzentwurf wurde deshalb dahingehend abgeändert, dass eine Sperre nur gegen Kinderpornografie und erst dann angeordnet werden darf, wenn zuvor eine Löschung versucht worden und gescheitert ist. Der Vorwurf der Geheimhaltung konnte dadurch entkräftet werden, dass ein vom Datenschutzbeauftragten eingesetztes Kontrollgremium die Sperrlisten jederzeit überprüfen darf. (...)
(...) Die geplante Zugriffserschwerung in die Nähe einer unzulässigen Zensur zu rücken, halte ich schließlich für weder richtig noch zielführend. Ein solcher Vergleich entspricht nicht den Tatsachen. (...)