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Thomas Silberhorn
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Frage von Christian E. •

Frage an Thomas Silberhorn von Christian E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

ähnlich wie Herr Strauß habe ich noch offene Fragen zum Thema "Internetsperren" an Sie:

Da Sie sich in Ihrer Antwort an Herrn Lidzba auf die Erfolge der "anderen Staaten" beziehen, eine weiterführende information, die Ihnen bis dato vielleicht nicht vorliegt, aber zu denken geben könnte:
Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie alleine geht - die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Halten auch Sie ein Ausblenden der Inhalte für sinnvoller, als gegen die Inhalte und Hintermänner vorzugehen?

Hochachtungsvoll,

C. Eberle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eberle,

für Ihre Nachfragen vielen Dank.

Ihre Bedenken, dass mit Internetsperren auch zulässige Inhalte ausgeblendet werden können, wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens intensiv erörtert. Der Gesetzentwurf wurde deshalb dahingehend abgeändert, dass eine Sperre nur gegen Kinderpornografie und erst dann angeordnet werden darf, wenn zuvor eine Löschung versucht worden und gescheitert ist. Der Vorwurf der Geheimhaltung konnte dadurch entkräftet werden, dass ein vom Datenschutzbeauftragten eingesetztes Kontrollgremium die Sperrlisten jederzeit überprüfen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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