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Marlene Mortler
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Frage von Christian E. •

Frage an Marlene Mortler von Christian E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

wie stehen Sie denn zur geplanten Novelle des Telemediengesetzes?
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, unterstützen inzwischen fast 85.000 Bürgerinen und Bürger eine Petition gegen diese Novelle - halten auch Sie diese Menschen für potentielle Kinderschänder (wie Ihr Parteifreund zu Guttenberg)?

Ich möchte Ihnen folgende Informationen zum Thema an die Hand geben, die Ihnen vielleicht noch nicht vorliegen:
Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht - die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Hochachtungsvoll,

Christian Eberle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eberle,

ich verstehe abgeordnetenwatch.de so, dass Bürger über diesen Umweg ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag erreichen sollen. Dazu dient ja auch die Eingabe der Postleitzahl des jeweiligen Wohnortes.

Da Sie in 90491 Nürnberg Weigelshof wohnen, ist Ihre zuständige Abgeordnete meine Kollegin Frau Dagmar Wöhrl, an die Sie sich jederzeit auch direkt wenden können.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.