Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thea DückertThea DückertDIE GRÜNEN28 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Garrelt DuinGarrelt DuinSPD25 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild DyckmansMechthild DyckmansFDP170 - Kassel Enthalten
Portrait von Detlef DzembritzkiDetlef DzembritzkiSPD78 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian EdathySebastian EdathySPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Siegmund EhrmannSiegmund EhrmannSPD115 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Hans EichelHans EichelSPD170 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Maria EichhornMaria EichhornCDU/CSU234 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Ursula EidUrsula EidDIE GRÜNEN263 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan EiselStephan EiselCDU/CSU97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar EnkelmannDagmar EnkelmannDIE LINKE59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dagegen gestimmt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD282 - Freiburg Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE251 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD240 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Anke EymerAnke EymerCDU/CSU11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Ilse FalkIlse FalkCDU/CSU114 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Annette FaßeAnnette FaßeSPD30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg FaustHans-Georg FaustCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Josef FellHans-Josef FellDIE GRÜNEN249 - Bad Kissingen Nicht beteiligt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU22 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)