Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE13 - Schwerin - Ludwigslust Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine Bätzing-LichtenthälerSabine Bätzing-LichtenthälerSPD199 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Wolf BauerWolf BauerCDU/CSU93 - Euskirchen - Erftkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Helmut Günter BaumannHelmut Günter BaumannCDU/CSU166 - Annaberg - Aue-Schwarzenberg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst-Reinhard BeckErnst-Reinhard BeckCDU/CSU290 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN54 - Bremen I Enthalten
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN95 - Köln II Nicht beteiligt
Portrait von Dirk BeckerDirk BeckerSPD136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia BehmCornelia BehmDIE GRÜNEN64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU162 - Freiberg - Mittlerer Erzgebirgskreis Dafür gestimmt
Portrait von Birgitt BenderBirgitt BenderDIE GRÜNEN260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus Uwe BenneterKlaus Uwe BenneterSPD80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Ute BergUte BergSPD138 - Paderborn Dafür gestimmt
Portrait von Axel BergAxel BergSPD219 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Otto BernhardtOtto BernhardtCDU/CSU4 - Rendsburg - Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Petra BierwirthPetra BierwirthSPD59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE272 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD275 - Heidelberg-Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU261 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Lothar BiskyLothar BiskyDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Renate BlankRenate BlankCDU/CSU246 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU202 - Mosel / Rhein - Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Dagegen gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)