Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Dietmar Bartsch | DIE LINKE | 13 - Schwerin - Ludwigslust | Dagegen gestimmt | |
Sabine Bätzing-Lichtenthäler | SPD | 199 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Wolf Bauer | CDU/CSU | 93 - Euskirchen - Erftkreis II | Dafür gestimmt | |
Helmut Günter Baumann | CDU/CSU | 166 - Annaberg - Aue-Schwarzenberg | Dafür gestimmt | |
Ernst-Reinhard Beck | CDU/CSU | 290 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Marieluise Beck | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Enthalten | |
Volker Beck | DIE GRÜNEN | 95 - Köln II | Nicht beteiligt | |
Dirk Becker | SPD | 136 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Uwe Beckmeyer | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dafür gestimmt | |
Cornelia Behm | DIE GRÜNEN | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Veronika Bellmann | CDU/CSU | 162 - Freiberg - Mittlerer Erzgebirgskreis | Dafür gestimmt | |
Birgitt Bender | DIE GRÜNEN | 260 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Klaus Uwe Benneter | SPD | 80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Ute Berg | SPD | 138 - Paderborn | Dafür gestimmt | |
Axel Berg | SPD | 219 - München-Nord | Dafür gestimmt | |
Christoph Bergner | CDU/CSU | 73 - Halle | Dafür gestimmt | |
Otto Bernhardt | CDU/CSU | 4 - Rendsburg - Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Petra Bierwirth | SPD | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Karin Binder | DIE LINKE | 272 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Lothar Binding | SPD | 275 - Heidelberg-Weinheim | Dafür gestimmt | |
Clemens Binninger | CDU/CSU | 261 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Lothar Bisky | DIE LINKE | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Nicht beteiligt | |
Renate Blank | CDU/CSU | 246 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Peter Bleser | CDU/CSU | 202 - Mosel / Rhein - Hunsrück | Dafür gestimmt | |
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | Dagegen gestimmt |
Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).
Konkret geht es um folgende Regelungen:
Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.
Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.
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