Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulla BurchardtUlla BurchardtSPD144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BurgbacherErnst BurgbacherFDP286 - Rottweil-Tuttlingen Enthalten
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD246 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Michael BürschMichael BürschSPD6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Christian CarstensenChristian CarstensenSPD22 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marion Caspers-MerkMarion Caspers-MerkSPD283 - Lörrach-Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE115 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter DanckertPeter DanckertSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Herta Däubler-GmelinHerta Däubler-GmelinSPD291 - Tübingen Nicht beteiligt
Portrait von Leo DautzenbergLeo DautzenbergCDU/CSU90 - Heinsberg Dafür gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Hubert DeittertHubert DeittertCDU/CSU132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN256 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Karl DillerKarl DillerSPD205 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU227 - Weilheim Dafür gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU289 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Patrick DöringPatrick DöringFDP42 - Stadt Hannover II Enthalten
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE Dagegen gestimmt
Carl-Christian DresselSPD239 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD285 - Offenburg Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)