Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Antje Blumenthal | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Volker Blumentritt | SPD | 195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dafür gestimmt | |
Kurt Bodewig | SPD | 109 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 209 - Ludwigshafen /Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Clemens Bollen | SPD | 26 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Gerd Friedrich Bollmann | SPD | 142 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Alexander Bonde | DIE GRÜNEN | 284 - Emmendingen-Lahr | Dagegen gestimmt | |
Jochen Borchert | CDU/CSU | 123 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Börnsen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 101 - Rheinisch - Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Gerhard Botz | SPD | 197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 176 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Klaus Brandner | SPD | 132 - Gütersloh | Dafür gestimmt | |
Helmut Brandt | CDU/CSU | 89 - Kreis Aachen | Dafür gestimmt | |
Willi Brase | SPD | 149 - Siegen - Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Ralf Brauksiepe | CDU/CSU | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Rainer Brüderle | FDP | 207 - Mainz | Nicht beteiligt | |
Monika Brüning | CDU/CSU | 43 - Hannover - Land I | Dafür gestimmt | |
Angelika Brunkhorst | FDP | 29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Enthalten | |
Georg Brunnhuber | CDU/CSU | 271 - Aalen-Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Eva Bulling-Schröter | DIE LINKE | 218 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Edelgard Bulmahn | SPD | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Marco Bülow | SPD | 143 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Martina Bunge | DIE LINKE | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Dagegen gestimmt |
Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).
Konkret geht es um folgende Regelungen:
Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.
Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.
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