Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU190 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Miriam GrußMiriam GrußFDP253 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dafür gestimmt
Portrait von Joachim GüntherJoachim GüntherFDP168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU279 - Bruchsal-Schwetzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim HackerHans-Joachim HackerSPD13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HagemannKlaus HagemannSPD208 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Holger HaibachHolger HaibachCDU/CSU177 - Hochtaunus Dagegen gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christel Happach-KasanChristel Happach-KasanFDP10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Alfred HartenbachAlfred HartenbachSPD169 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD207 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN133 - Bielefeld Dagegen gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU217 - Fürstenfeldbruck Dagegen gestimmt
Portrait von Nina HauerNina HauerSPD178 - Wetterau Dafür gestimmt
Portrait von Heinz-Peter HausteinHeinz-Peter HausteinFDP162 - Freiberg - Mittlerer Erzgebirgskreis Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Lutz HeilmannLutz HeilmannDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Ursula Heinen-EsserUrsula Heinen-EsserCDU/CSU94 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Uda HellerUda HellerCDU/CSU75 - Mansfelder Land Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold HemkerReinhold HemkerSPD129 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Rolf HempelmannRolf HempelmannSPD120 - Essen II Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)