Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang GerhardtWolfgang GerhardtFDP177 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD293 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU267 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Iris GleickeIris GleickeSPD198 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU251 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Günter GloserGünter GloserSPD245 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Michael GoldmannHans-Michael GoldmannFDP26 - Unterems Nicht beteiligt
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Josef GöppelJosef GöppelCDU/CSU242 - Ansbach Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter GötzPeter GötzCDU/CSU274 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang GötzerWolfgang GötzerCDU/CSU229 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Renate GradistanacRenate GradistanacSPD281 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Angelika GrafAngelika GrafSPD224 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Ute GranoldUte GranoldCDU/CSU207 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter GrasedieckDieter GrasedieckSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Monika GriefahnMonika GriefahnSPD36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Nicht beteiligt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD106 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU35 - Rotenburg - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU109 - Neuss I Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Nicht beteiligt
Portrait von Achim GroßmannAchim GroßmannSPD89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang GrotthausWolfgang GrotthausSPD118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU262 - Esslingen Dagegen gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)