Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thea DückertThea DückertDIE GRÜNEN28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Garrelt DuinGarrelt DuinSPD25 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild DyckmansMechthild DyckmansFDP170 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Detlef DzembritzkiDetlef DzembritzkiSPD78 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian EdathySebastian EdathySPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Siegmund EhrmannSiegmund EhrmannSPD115 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Hans EichelHans EichelSPD170 - Kassel Nicht beteiligt
Portrait von Maria EichhornMaria EichhornCDU/CSU234 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula EidUrsula EidDIE GRÜNEN263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan EiselStephan EiselCDU/CSU97 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar EnkelmannDagmar EnkelmannDIE LINKE59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD282 - Freiburg Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE251 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD240 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Anke EymerAnke EymerCDU/CSU11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse FalkIlse FalkCDU/CSU114 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Annette FaßeAnnette FaßeSPD30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg FaustHans-Georg FaustCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Josef FellHans-Josef FellDIE GRÜNEN249 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Osterholz Dagegen gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU142 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU273 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Hartwig FischerHartwig FischerCDU/CSU53 - Göttingen Dagegen gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)