Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang MeckelburgWolfgang MeckelburgCDU/CSU124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Horst MeierhoferHorst MeierhoferFDP234 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Patrick MeinhardtPatrick MeinhardtFDP273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU189 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen Dafür gestimmt
Ulrike MertenSPD99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich MerzFriedrich MerzCDU/CSU148 - Hochsauerlandkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Laurenz MeyerLaurenz MeyerCDU/CSU146 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Maria MichalkMaria MichalkCDU/CSU158 - Bautzen - Weißwasser Dagegen gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU239 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover - Land II Dafür gestimmt
Portrait von Philipp MißfelderPhilipp MißfelderCDU/CSU122 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula MoggUrsula MoggSPD201 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Eva MöllringEva MöllringCDU/CSU45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Jerzy MontagJerzy MontagDIE GRÜNEN221 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU247 - Roth Dagegen gestimmt
Portrait von Jan MückeJan MückeFDP161 - Dresden II - Meißen I Dafür gestimmt
Portrait von Marko MühlsteinMarko MühlsteinSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU243 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin MüllerKerstin MüllerDIE GRÜNEN96 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD107 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.