
Anknüpfungspunkt für die Anpassung der Bezüge 2024/2025 ist das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023.

Der Eindruck, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge würden vorwiegend im ländlichen Raum untergebracht, täuscht. Tatsächlich ist es so, dass fast alle kreisfreien Städte mehr Personen untergebracht haben als es ihrer Soll-Quote nach der Asyldurchführungsverordnung entspricht und damit den ländlichen Raum entlasten.

Die Frage der Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften betrifft nicht nur Bayern, sondern alle Bundesländer.

Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
