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Werner Stieglitz
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Frage von Manuela W. •

Sehr geehrter Herr Stieglitz, wann erhalten die bayrischen Lehrer den Inflationsausgleich?

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Sehr geehrte Frau W.,

ich habe mich zu Ihrer Frage beim Bayerischen Finanzministerium erkundigt und kann Ihnen folgendes mitteilen:

Anknüpfungspunkt für die Anpassung der Bezüge 2024/2025 ist das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023. Das Tarifergebnis sieht Inflationsausgleichszahlungen von einmalig 1.800 € sowie monatlich 120 € für Januar bis Oktober 2024 vor sowie eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 € monatlich und der anderen dynamischen Bezügebestandteile um 4,76 % zum 1. November 2024 und eine weitere Anpassung um 5,5 % zum 1. Februar 2025 vor. Dieses Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter übertragen werden.

Die Besoldung ist durch Gesetz zu regeln (Gesetzesvorbehalt, Art. 3 Abs. 1 BayBesG). Die gesetzliche Grundlage wird mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde am 6. Februar 2024 vom Ministerrat gebilligt und die Verbandsanhörung wurde eingeleitet. Mit der zweiten Behandlung des Gesetzentwurfs im Ministerrat und der anschließenden Weiterleitung an den Bayer. Landtag zur Durchführung des parlamentarischen Verfahrens ist bis Mitte April 2024 zu rechnen.

Wie auch im Tarifvertrag vorgesehen, soll die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar bis März 2024 zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Im staatlichen Bereich erfolgt die Auszahlung mit den Bezügen für April 2024 (Auszahlung Ende März 2024) aufgrund einer Vorgriffszahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung. Die Gemeinden haben aufgrund des Selbstverwaltungsrechts eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob sie entsprechend dem Freistaat Bayern die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar bis März 2024 bereits im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags auszahlen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. 

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