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Joachim Herrmann
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Frage von Josefine S. •

Wann bekommen bayerische Beamte den Inflationsausgleich? Wann wird die versprochene Beförderung der Lehrer vorgenommen? Ist es richtig, dass Konrektoren und Rektoren erst am Schluss dran kommen?

Ist der Abstand dann noch gewährt? Warum soll dann noch eine Lehrkraft in ein Funktionsamt gehen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Februar 2024.

Am 9. Dezember 2023 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften eine Tarifeinigung erzielt und sich neben einer Erhöhung der Entgelte der Beschäftigten auch auf die Gewährung einer so genannten Inflationsausgleichsprämie geeinigt.

Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Der hierfür notwendige Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Nach Informationen des für das Gesetzgebungsverfahren federführend zuständigen Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat werden die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für Januar bis März 2024 für Tarifbeschäftigte mit den Bezügen für den Monat März 2024 und für Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit den Bezügen für den Monat April 2024 ausgezahlt.

Bezüglich Ihrer Frage zu den Beförderungen von Lehrerinnen und Lehrern bitte ich Sie, sich an das hierfür zuständige Bayerische Staatministerium für Unterricht und Kultus zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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