Frage von Christian H. • 03.02.2024

Antwort von Wolfgang Fackler CSU • 05.02.2024
Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.
Frage von Paul E. • 01.02.2024

Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Frage von Peter M. • 31.01.2024

Antwort von Joachim Herrmann CSU • 07.02.2024
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden.
Frage von Karlheinz E. • 31.01.2024

Antwort von Joachim Herrmann CSU • 05.02.2024
Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist für Fragen rund um die Besoldung von (Ruhestands-)Beamten zuständig.