Bayern - Fragen & Antworten

Portrait von Wolfgang Fackler
Antwort von Wolfgang Fackler
CSU
• 05.02.2024

Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort von Joachim Herrmann
CSU
• 05.02.2024

Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu wenden. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist für Fragen rund um die Besoldung von (Ruhestands-)Beamten zuständig.

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