
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die verschiedenen Beteiligten zu diesem Thema im Gespräch sind und es bisher keine endgültige Entscheidung gibt.


Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.

Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden

Ich kann die Frage nach dem Bildungsplan sehr gut nachvollziehen. In Baden-Württemberg haben wir einen kompetenzorientierten Bildungsplan.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Der GA prüft ihren Fall erneut und ändert ggf. den Grundsteuerwert. Und/ oder Sie lassen ein entsprechendes Gutachten erstellen.